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Planauflage gemäss § 13 StrG | Stadt Zürich
Hottingerstrasse | Stadt Zürich
Publikation Tagblatt der Stadt Zürich, 15. 1. 2025
Strassenbauprojekt: Hottinger- und Asylstrasse (Steinwiesplatz bis Asylstrasse 23), öffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung)
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt das Tiefbauamt der Stadt Zürich eine Planauflage des folgenden Projekts durch:
Neugestaltung des Strassenraums (Mischverkehr Tram/MIV stadtauswärts, teilweise abgesetzte Radwege beidseits der Strasse, Anordnung der Tramhaltestellen als Kaphaltestellen inkl. vollständig hindernisfreier Ausgestaltung), Neugestaltung des Dreiecks zwischen Gemeinde- und Hottingerstrasse mit neuen Bäumen und Sitzbänken, Neupflanzung von Bäumen und Neuanordnung der Parkplätze im Bereich Hottingerstrasse 36/38, Neupflanzung von Bäumen bei den Einmündungen Minervastrasse, Freiestrasse und Asylstrasse, Ausgestaltung der einmündenden Strassen als Trottoirüberfahrten, neue Lichtsignalanlage beim Fussgängerübergang auf Höhe Sophienstrasse.
Die Projektunterlagen finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 17. Januar 2025). Zudem können die Unterlagen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr digital eingesehen werden (grosser Bildschirm beim Empfang, Büro HIB 313).
Die Planauflage dauert von Freitag, 17. Januar bis Montag, 17. Februar 2025.
Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich oder digital unter stadt-zuerich.ch/planauflagen eingereicht werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht und digital zugestellt (bitte E-Mail-Adresse angeben, falls Einwendungen per Briefpost eingereicht werden).
Nummer: 2025/0031
Kontakt: Tiefbauamt